betrieblicher Antragszugang
Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal -und Organisationsentwicklung in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige (auch im Nebengewerbe), natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.
Was wird gefördert?
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Wie hoch wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben. Die Gesamtzuwendung für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen darf den Gesamtbetrag von EUR 100.000,00 nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt – Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg)
Die Zulässigkeit der Förderung betrieblicher Weiterbildungsvorhaben richtet sich nach den Vorschriften für De-minimis-Beihilfen. Die diesen zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 läuft am 30.06.2024 aus. Bis zum 30.06.2024 dürfen Beihilfen auf Grundlage dieser Verordnung bewilligt werden.